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SCC - Für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz!

Published in Aktuelles
Dienstag, 11 Februar 2014 00:00

Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele

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Arbeitsschutzpolitik

Es ist unser erklärtes Ziel, den Arbeitsschutz (Sicherheits- und Gesundheitsschutz) umfassend in unsere betriebliche Organisation einzubinden.

Der Arbeitsschutz wird gleichrangig zu wirtschaftlichen Überlegungen in die betriebliche Organisation mit eingebunden und ständig verbessert.

Dabei gelten folgende Grundprinzipien:

  • Geschäftsführung und Führungskräfte tragen die Hauptverantwortung im Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutz wird im Unternehmen als gleichrangiges Unternehmensziel zu anderen Unternehmenszielen wie Qualität, Termintreue und Kundenzufriedenheit betrachtet
  • Es werden alle Maßnahmen getroffen, welche dazu dienen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu verbessern
  • Die notwendigen Mittel (Zeit, Geld, Material) zum Aufbau der Arbeitsschutzorganisation und zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen werden zur Verfügung gestellt
  • Unternehmer und Führungskräfte sind Vorbilder für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten
  • Alle Mitarbeiter haben die Verpflichtung durch ihr Verhalten dazu beizutragen, Unfälle, Erkrankungen und Gefahren bei der Arbeit zu vermeiden. Dieses beinhaltet auch, dass die für das Unternehmen relevanten Arbeitsschutzvorschriften und sonstige Sicherheitsbestimmungen von ihnen zu beachten sind
  • Die Mitarbeiter werden in arbeitsschutzrelevanten Entscheidungen mit einbezogen
  • Das Unternehmen ist bestrebt, die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation ständig zu verbessern

 

arbeitsschutzhelm-300x229Arbeitsschutzziele

Wir wollen den Arbeitsschutz für unsere Mitarbeiter ständig verbessern. Um dieses zu erreichen, haben wir unter Beteiligung unserer Mitarbeiter nachfolgende Ziele definiert:

 

  • Wir bemühen uns, die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) auf 0 zu reduzieren und
  • Die arbeitsbedingten Krankheitstage je Mitarbeiter auf 0 zu reduzieren
  • Kurzunterweisungen (Toolbox-Meetings) mit den Mitarbeitern bedarfs- / gefährdungsbedingt durchzuführen
  • Betriebsbegehungen bzw. Begehung der Baustellen regelmäßig im Abstand von 3 Monaten durchzuführen
  • Eine 100%ige Tragequote der zur Verfügung gestellten PSA zu erreichen
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